Rechtsprechung
LG Wuppertal, 27.10.2006 - 2 O 280/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer umsatzsteuerpflichtigen Lieferung eines Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer mit erfolgter Sicherungsübereignung eines Warenlagerbestandes; Erstarken der Sicherungsübereignung zur Lieferung; Endgültige Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsbefugnis ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.03.2006 - V R 9/03
Verwertung von Sicherungsgut
Auszug aus LG Wuppertal, 27.10.2006 - 2 O 280/05
In solchen Fällen liegt ein sog. Dreifachumsatz vor: Denn die Sicherungsübereignung erstarkt zu einer Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer; der Sicherungsgeber liefert an den Erwerber; des weiteren liegen die Voraussetzungen des § 3 III UStG eines Kommissionsgeschäftes vor, bei dem der Sicherungsgeber als Abnehmer gilt (BFH DStR 2006, 985/986).Dies ergibt sich daraus, dass zivilrechtlichen Vereinbarungen grundsätzlich für das Umsatzsteuerrecht maßgeblich sind (BFH DStR 2006, 985/986).
- BFH, 06.10.2005 - V R 20/04
Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des …
Auszug aus LG Wuppertal, 27.10.2006 - 2 O 280/05
Hiernach ist mit der erfolgten Sicherungsübereignung des Warenlagerbestandes noch keine umsatzsteuerpflichtige Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer erfolgt (vgl. BFH NZI 2006, 251/252 m.w.N.).So spricht der BFH davon, dass der Sicherungsgeber das Gut "im Auftrag" des Sicherungsnehmer verwertet (NZI 2006, 251/252).
- BGH, 04.11.2002 - II ZR 210/00
Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft
Auszug aus LG Wuppertal, 27.10.2006 - 2 O 280/05
Im Rahmen des § 667 BGB gilt, dass Geldbeträge dem Werte nach herauszugeben sind (vgl. BGH NZG 2003, 215).